Bürokratie-Radar · Arbeitsschutz

·7 Min. Lesezeit

Die Arbeitsschutzaufsicht bekommt eine gesetzliche Mindestquote — und prüft als Erstes deine Gefährdungsbeurteilung. Wer keine hat (oder den psychischen Teil vergessen hat), steht bei einer unangekündigten Kontrolle schnell schlecht da. Was dahintersteckt, ruhig erklärt.

In 30 Sekunden

Das Wichtigste auf einen Blick.

Neu ab 2026

5 %-Quote

Die Arbeitsschutzbehörden müssen pro Jahr mindestens 5 % der Betriebe besichtigen — rechnerisch jeder 20. Betrieb, oft unangekündigt.

Wen

Ab 1 Beschäftigten

Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Arbeitgeber — keine Mindestgröße, keine Branchenausnahme (§ 5 ArbSchG).

Prüffokus

Auch die Psyche

Geprüft wird zuerst die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung — inklusive psychischer Belastungen, die seit 2013 Pflicht sind.

Das Risiko

Bis 25.000 €

Fehlt die Beurteilung oder die Dokumentation, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG — mit Bußgeld bis zu 25.000 €.

Worum es geht

Die Aufsicht bekommt erstmals eine verbindliche Mindestquote.

Bisher war es Glückssache, ob ein Betrieb je vom Arbeitsschutz besucht wurde — die Kontrolldichte war vielerorts niedrig. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ändert das: Es schreibt eine Mindestbesichtigungsquote fest.

Ab dem Kalenderjahr 2026 müssen die Landesbehörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG) — rechnerisch jeden zwanzigsten Betrieb, Jahr für Jahr. Die Auswahl ist risikoorientiert, Branchen wie Bau oder Logistik rücken zuerst in den Blick, und ein Großteil der Kontrollen erfolgt unangekündigt.

Für dich heißt das nicht „dein Betrieb wird 2026 sicher geprüft" — aber die Wahrscheinlichkeit steigt spürbar. Und wenn die Aufsicht kommt, ist die erste Frage fast immer dieselbe: Zeigen Sie mir Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Der erste Griff bei jeder Kontrolle

Vier Fragen zu deiner Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist die Pflicht, an der alles hängt — und die bei einer Besichtigung zuerst auf dem Tisch liegen muss.

Gibt es überhaupt eine GBU?

Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten im Betrieb. Nicht im Kopf, nicht „machen wir eh so" — schriftlich und nachvollziehbar.

Ist sie aktuell?

Bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Abläufen, Unfällen oder neuen Erkenntnissen ist nachzubessern. Eine GBU von 2017 im Ordner reicht nicht.

Sind psychische Belastungen drin?

Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, emotionale Anforderungen: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 ausdrücklich Pflicht — und der Teil, der am häufigsten fehlt.

Folgen Unterweisungen?

Aus der Beurteilung müssen Maßnahmen und Unterweisungen der Beschäftigten folgen — dokumentiert. Die GBU ist die Grundlage für alles Weitere.

Der blinde Fleck

Die psychische Gefährdungsbeurteilung — Pflicht seit 2013, in der Praxis oft Fehlanzeige.

Die meisten denken bei Arbeitsschutz an Maschinen, Leitern und Gefahrstoffe. Doch seit 2013 gehören psychische Belastungen ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung: Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, emotionale Anforderungen, Arbeitsmenge.

Genau dieser Teil fehlt am häufigsten — und genau er rückt 2026 stärker in den Prüffokus. Das macht ihn zur wahrscheinlichsten Lücke, über die eine Kontrolle stolpert.

Häufige Annahme

„Wir sind ein kleines Büro, bei uns gibt es keine Gefahren."

Auch reine Büro- und Dienstleistungsbetriebe haben psychische Belastungen — und damit die Pflicht, sie zu beurteilen und zu dokumentieren. „Keine Maschinen" heißt nicht „keine Gefährdungsbeurteilung".

Wenn nichts vorliegt

Was eine Kontrolle ohne GBU bedeutet.

Doku ist der häufigste Stolperstein

Nicht das fehlende Konzept, sondern die fehlende oder unvollständige Dokumentation führt am häufigsten zum Bußgeld. Was nicht vorgelegt werden kann, gilt als nicht vorhanden.

Bis 25.000 € Bußgeld

Eine fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG — mit Geldbuße bis zu 25.000 €.

Im Ernstfall Straftat

Bei beharrlicher Wiederholung oder konkreter Gefährdung von Beschäftigten kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat nach § 26 ArbSchG werden.

Was du jetzt tun kannst

Vier Schritte, bevor die Aufsicht klingelt.

01

Bestand sichten

Gibt es eine GBU? Deckt sie alle Tätigkeiten ab? Ist sie schriftlich und auffindbar? Ehrliche Inventur statt „liegt irgendwo".

02

Psyche ergänzen

Der häufigste blinde Fleck. Psychische Belastungen mit einer anerkannten Methode (z. B. nach den GDA-Leitlinien) erheben und einordnen.

03

Maßnahmen & Doku

Maßnahmen ableiten, umsetzen, Wirksamkeit prüfen — und alles so dokumentieren, dass es bei einer Kontrolle sofort vorgelegt werden kann (§ 6 ArbSchG).

04

Wiedervorlage setzen

Einen festen Turnus zur Überprüfung festlegen. Arbeitsschutz ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine laufende Pflicht.

Den Psyche-Teil jetzt erledigen

Nicht bei null anfangen, wenn die Aufsicht prüft.

Der psychische Teil ist der häufigste blinde Fleck — und der, der bei einer Kontrolle am schnellsten auffällt. PsycheKlar liefert dir den fertigen Prozess. Aktuell zum Einführungspreis.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für Kleinbetriebe?
Ja. Die Pflicht aus § 5 ArbSchG gilt für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten — unabhängig von Größe oder Branche. Kleinere Betriebe haben lediglich beim Umfang der Dokumentation gewisse Erleichterungen, aber die Pflicht selbst besteht.
Was genau ist 2026 neu?
Neu ist nicht die GBU-Pflicht (die gibt es lange), sondern die Kontrolldichte: Ab dem Kalenderjahr 2026 müssen die Länder die im Arbeitsschutzkontrollgesetz verankerte Mindestbesichtigungsquote von 5 % erreichen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich besichtigt zu werden, deutlich.
Muss ich die psychische Gefährdung wirklich auch erfassen?
Ja. Psychische Belastungen sind seit 2013 ausdrücklich Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Genau dieser Teil rückt 2026 stärker in den Prüffokus — und fehlt in der Praxis am häufigsten.
Was droht, wenn nichts vorliegt?
Eine fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG und kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 € geahndet werden. Bei beharrlicher Wiederholung oder konkreter Gefährdung von Beschäftigten kommt sogar eine Straftat nach § 26 ArbSchG in Betracht.
Reicht es, die GBU kurz vor einer Kontrolle zu erstellen?
Die Beurteilung muss vorliegen, bevor Beschäftigte tätig werden, und laufend aktuell gehalten werden. Eine über Nacht zusammengeschriebene GBU ohne echte Substanz erkennt eine erfahrene Aufsichtsperson — und schützt im Zweifel nicht vor Konsequenzen.
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Kurz gesagt.

Die Gefährdungsbeurteilung ist keine neue Pflicht — aber 2026 wird sie deutlich häufiger kontrolliert. Wer eine vollständige, dokumentierte und aktuelle GBU hat (inklusive psychischer Belastungen), kann einer Besichtigung gelassen entgegensehen. Wer nicht, sollte die nächsten Wochen nutzen.

Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Wissen, Einordnung und Vorbereitung. Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitsschutzkontrollgesetz und die Vorgaben der zuständigen Arbeitsschutzbehörden. Die Gefährdungsbeurteilung ersetzt nicht Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt.