Die Arbeitsschutzaufsicht bekommt eine gesetzliche Mindestquote — und prüft als Erstes deine Gefährdungsbeurteilung. Wer keine hat (oder den psychischen Teil vergessen hat), steht bei einer unangekündigten Kontrolle schnell schlecht da. Was dahintersteckt, ruhig erklärt.
Das Wichtigste auf einen Blick.
5 %-Quote
Die Arbeitsschutzbehörden müssen pro Jahr mindestens 5 % der Betriebe besichtigen — rechnerisch jeder 20. Betrieb, oft unangekündigt.
Ab 1 Beschäftigten
Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht für jeden Arbeitgeber — keine Mindestgröße, keine Branchenausnahme (§ 5 ArbSchG).
Auch die Psyche
Geprüft wird zuerst die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung — inklusive psychischer Belastungen, die seit 2013 Pflicht sind.
Bis 25.000 €
Fehlt die Beurteilung oder die Dokumentation, ist das eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG — mit Bußgeld bis zu 25.000 €.
Die Aufsicht bekommt erstmals eine verbindliche Mindestquote.
Bisher war es Glückssache, ob ein Betrieb je vom Arbeitsschutz besucht wurde — die Kontrolldichte war vielerorts niedrig. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ändert das: Es schreibt eine Mindestbesichtigungsquote fest.
Ab dem Kalenderjahr 2026 müssen die Landesbehörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG) — rechnerisch jeden zwanzigsten Betrieb, Jahr für Jahr. Die Auswahl ist risikoorientiert, Branchen wie Bau oder Logistik rücken zuerst in den Blick, und ein Großteil der Kontrollen erfolgt unangekündigt.
Für dich heißt das nicht „dein Betrieb wird 2026 sicher geprüft" — aber die Wahrscheinlichkeit steigt spürbar. Und wenn die Aufsicht kommt, ist die erste Frage fast immer dieselbe: Zeigen Sie mir Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Vier Fragen zu deiner Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist die Pflicht, an der alles hängt — und die bei einer Besichtigung zuerst auf dem Tisch liegen muss.
Gibt es überhaupt eine GBU?
Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten im Betrieb. Nicht im Kopf, nicht „machen wir eh so" — schriftlich und nachvollziehbar.
Ist sie aktuell?
Bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Abläufen, Unfällen oder neuen Erkenntnissen ist nachzubessern. Eine GBU von 2017 im Ordner reicht nicht.
Sind psychische Belastungen drin?
Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, emotionale Anforderungen: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 ausdrücklich Pflicht — und der Teil, der am häufigsten fehlt.
Folgen Unterweisungen?
Aus der Beurteilung müssen Maßnahmen und Unterweisungen der Beschäftigten folgen — dokumentiert. Die GBU ist die Grundlage für alles Weitere.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung — Pflicht seit 2013, in der Praxis oft Fehlanzeige.
Die meisten denken bei Arbeitsschutz an Maschinen, Leitern und Gefahrstoffe. Doch seit 2013 gehören psychische Belastungen ausdrücklich in die Gefährdungsbeurteilung: Zeitdruck, ständige Erreichbarkeit, emotionale Anforderungen, Arbeitsmenge.
Genau dieser Teil fehlt am häufigsten — und genau er rückt 2026 stärker in den Prüffokus. Das macht ihn zur wahrscheinlichsten Lücke, über die eine Kontrolle stolpert.
Häufige Annahme
„Wir sind ein kleines Büro, bei uns gibt es keine Gefahren."
Auch reine Büro- und Dienstleistungsbetriebe haben psychische Belastungen — und damit die Pflicht, sie zu beurteilen und zu dokumentieren. „Keine Maschinen" heißt nicht „keine Gefährdungsbeurteilung".
Was eine Kontrolle ohne GBU bedeutet.
Doku ist der häufigste Stolperstein
Nicht das fehlende Konzept, sondern die fehlende oder unvollständige Dokumentation führt am häufigsten zum Bußgeld. Was nicht vorgelegt werden kann, gilt als nicht vorhanden.
Bis 25.000 € Bußgeld
Eine fehlende oder mangelhafte Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG — mit Geldbuße bis zu 25.000 €.
Im Ernstfall Straftat
Bei beharrlicher Wiederholung oder konkreter Gefährdung von Beschäftigten kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat nach § 26 ArbSchG werden.
Vier Schritte, bevor die Aufsicht klingelt.
Bestand sichten
Gibt es eine GBU? Deckt sie alle Tätigkeiten ab? Ist sie schriftlich und auffindbar? Ehrliche Inventur statt „liegt irgendwo".
Psyche ergänzen
Der häufigste blinde Fleck. Psychische Belastungen mit einer anerkannten Methode (z. B. nach den GDA-Leitlinien) erheben und einordnen.
Maßnahmen & Doku
Maßnahmen ableiten, umsetzen, Wirksamkeit prüfen — und alles so dokumentieren, dass es bei einer Kontrolle sofort vorgelegt werden kann (§ 6 ArbSchG).
Wiedervorlage setzen
Einen festen Turnus zur Überprüfung festlegen. Arbeitsschutz ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine laufende Pflicht.
Nicht bei null anfangen, wenn die Aufsicht prüft.
Der psychische Teil ist der häufigste blinde Fleck — und der, der bei einer Kontrolle am schnellsten auffällt. PsycheKlar liefert dir den fertigen Prozess. Aktuell zum Einführungspreis.
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Kurz beantwortet.
Gilt die Gefährdungsbeurteilung auch für Kleinbetriebe?
Was genau ist 2026 neu?
Muss ich die psychische Gefährdung wirklich auch erfassen?
Was droht, wenn nichts vorliegt?
Reicht es, die GBU kurz vor einer Kontrolle zu erstellen?
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Kurz gesagt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist keine neue Pflicht — aber 2026 wird sie deutlich häufiger kontrolliert. Wer eine vollständige, dokumentierte und aktuelle GBU hat (inklusive psychischer Belastungen), kann einer Besichtigung gelassen entgegensehen. Wer nicht, sollte die nächsten Wochen nutzen.
Keine Rechtsberatung im Einzelfall — Wissen, Einordnung und Vorbereitung. Stand: Juni 2026. Maßgeblich sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitsschutzkontrollgesetz und die Vorgaben der zuständigen Arbeitsschutzbehörden. Die Gefährdungsbeurteilung ersetzt nicht Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt.